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Art. 20a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für den Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere: Der Staat schützt auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die
Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach
Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
"Die europäischen Buchenwälder sind ein ästhetisches Erlebnis und ein einzigartiges
Naturerbe. Sie gibt es nur in Europa, und Deutschland liegt im Zentrum ihres
Verbreitungsgebietes. Deshalb tragen wir für die Erhaltung unserer Buchenwälder eine
besondere Verantwortung. [...]" Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Wälder geben Fuchs und Hase ein zu Hause, spenden Spaziergängern Schatten
speichern Regen und liefern Holz für die ökologische Energiewende - diese Vielfalt
verdient unser aller Aufmerksamkeit: Die Vereinten Nationen erklärten daher 2011 zum
Internationalen Jahr der Wälder, damit wir besser auf den grünen Schatz aufpassen.
Der Aplerbecker Wald ist:
… ein 115 Hektar großes Naturschutzgebiet und wurde im September 2005 unter Schutz
gestellt. Der Buchen-Mischwald mit geschätzten 70% Buchenanteil ist Teil des
Dortmunder Stadtwaldes.
Quelle:
Zusammen mit dem Schwerter Wald bildet der Aplerbecker Wald die größte
zusammenhängende Waldfläche im äußeren Dortmunder Freiraumgürtel. Räumlich
gesehen stellt er den Rest eines noch bis vor 150 Jahren fast geschlossenen
Waldgebietes auf dem Ardey-Bergrücken zwischen Emschertal und Ruhrtal dar.
Quelle:
Er erfüllt wichtige Funktionen wie Immissionsschutz, Erholung, Klimaschutz, Lärmschutz,
Sichtschutz, Bodenschutz sowie Wasserschutz.
Quelle: Ökologisch orientiertes Waldpflegeprogramm für den Stadtwald Dortmund, Ausschuss für Bau, Verkehr
und Grünflächen der Stadt Dortmund, Datum: 23.06.93
Deshalb fordern wir:
…den Erhalt des Aplerbecker Waldes in Dortmund als naturnahes Erholungsgebiet, unter
strenger Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes. Das heißt konkret:
1. Herausnahme des 115 Hektar großen Naturschutzgebietes "Aplerbecker
Wald" aus der wirtschaftlichen Nutzung.
2. Erhalt der Baumriesen (insbesondere der alten Buchen und Eichen) und
deren besonderer Schutz.
3. Schonenderes Vorgehen bei der Waldpflege innerhalb des
Naturschutzgebietes "Aplerbecker Wald".